Hongkong und Pillar Two: Neue Regeln für IP- und Digitaleinkünfte
Hongkong galt lange als verlässlicher Knotenpunkt für internationale IP- und Digitalstrukturen: territoriale Besteuerung, Rechtssicherheit, Zugang zu globalen Märkten. Mit der Umsetzung der OECD-Initiative Pillar Two ändern sich die Spielregeln auch dort. Eine neue technische Klarstellung zeigt, wie die globale Mindeststeuer auf IP- und Digitaleinkünfte angewendet wird – und was Unternehmer jetzt prüfen sollten.

- ✛Pillar Two sieht für multinationale Gruppen eine effektive Mindestbesteuerung von 15 % vor – unabhängig vom Buchungsort der Gewinne.
- ✛Hongkong bestätigt substanzbasierte Ausnahmen: Entscheidend ist, wo Entwicklung, Verwaltung und Nutzung von IP tatsächlich stattfinden.
- ✛Safe Harbours und Übergangsregeln gelten nur befristet und unter klaren Dokumentationsauflagen.
- ✛Reine Papierstrukturen verlieren an Schutz; Strukturen mit echter Substanz bleiben verteidigungsfähig.
- ✛Je früher bestehende Strukturen überprüft werden, desto grösser der Gestaltungsspielraum.
Der globale Kontext: Pillar Two ist Realität
Mit Pillar Two verfolgt die OECD ein klares Ziel: Multinationale Unternehmensgruppen sollen einer effektiven Mindestbesteuerung von 15 % unterliegen, unabhängig davon, wo die Gewinne gebucht werden. Im Fokus stehen Strukturen, die bisher von niedrigen oder keinen Steuersätzen profitierten, ohne substanzielle wirtschaftliche Aktivität nachzuweisen.
Für digitale Geschäftsmodelle ist das besonders relevant. Einnahmen aus Software, Plattformen, Lizenzen oder datenbasierten Diensten lassen sich leicht grenzüberschreitend organisieren. Genau hier setzt Pillar Two an: Es zählt nicht mehr die formale Buchung, sondern die tatsächliche Wertschöpfung.
Was Hongkong konkret klargestellt hat
Mit seiner technischen Guidance hat Hongkong erstmals präzisiert, wie IP- und Digitaleinkünfte im Rahmen der globalen Mindestbesteuerung zu bewerten sind. Das Ergebnis ist differenziert – weder Entwarnung noch Alarm.
- ✛Substanzbasierte Ausnahmen bleiben: Einkünfte, die eindeutig auf echte wirtschaftliche Tätigkeit zurückgehen, können unter Bedingungen von der Mindeststeuer ausgenommen werden.
- ✛Ort der Wertschöpfung entscheidet: Massgeblich ist nicht der rechtliche Sitz der IP-Gesellschaft, sondern wo Entwicklung, Verwaltung und wirtschaftliche Nutzung stattfinden.
- ✛Safe Harbours sind befristet: Übergangsregeln gelten nur unter klar definierten Bedingungen und setzen transparente Berichte, konsistente Verrechnungspreise und nachvollziehbare Substanz voraus.
- ✛Strengere Durchsetzung: Ab 2025 ist mit deutlich konsequenteren Prüfungen zu rechnen.
IP- und Offshore-Strukturen unter Beobachtung
Die Klarstellung wirkt wie ein Stresstest für bestehende Offshore-Modelle. Unter Druck geraten Strukturen, bei denen geistiges Eigentum nur aus steuerlichen Gründen in Niedrigsteuerländern liegt – ohne Personal, Entscheidungsbefugnisse oder operative Funktionen vor Ort.
| Unter Druck | Grundsätzlich verteidigungsfähig |
|---|---|
| IP-Gesellschaft ohne Personal und Entscheidungen vor Ort | IP-Management, Forschung und Entwicklung am selben Standort gebündelt |
| Digitale Umsätze in einer Jurisdiktion ohne operatives Team | Technische Infrastruktur und Team dort, wo die Umsätze anfallen |
| Komplexe Kette von Gesellschaften ohne wirtschaftliche Logik | Schlanke Struktur mit dokumentierten Verrechnungspreisen |
Für Unternehmer bedeutet das eine klare Wende: Papierkonstruktionen verlieren ihren Schutz, wirtschaftlich fundierte Strukturen gewinnen an Bedeutung. Wie sich Hongkong aktuell gegenüber der UK-LLP und EU-Gesellschaften einordnet, zeigt unser Vergleich UK-LLP, Hongkong und EU-Strukturen.
Was international tätige Unternehmer jetzt prüfen sollten
Vorausschauende Unternehmer und CFOs warten nicht auf angekündigte Prüfungen. Die Entwicklung in Hongkong ist Anlass für eine ehrliche Bestandsaufnahme:
- 1Substanz prüfen: Halten bestehende IP-Strukturen den Anforderungen an Personal, Entscheidungen und operative Funktionen stand?
- 2Umsatzzuordnung prüfen: Werden digitale Umsätze in einer Jurisdiktion ohne operative Teams oder Entscheidungskompetenz erfasst?
- 3Effektive Steuersätze rechnen: Wie schneidet die Gruppe unter Pillar Two ab, wenn Ausnahmeregeln wegfallen?
- 4Dokumentation sichern: Verrechnungspreise, Berichte und Substanznachweise konsistent aufbereiten.
Je früher Anpassungen geprüft werden, desto grösser der Gestaltungsspielraum. Sobald Prüfungen beginnen oder Übergangsfristen auslaufen, werden die Optionen enger und die Risiken grösser.
Auch auf Ebene des Wohnsitzstaats gilt: Fehlt Substanz im Ausland, droht die Zurechnung der Gewinne. Mehr dazu in unserem Beitrag zu ständigem Vertreter und Hinzurechnungsbesteuerung.
Einordnung aus Sicht von SWICOR
Die Klarstellungen aus Hongkong bestätigen eine Entwicklung, die sich seit Jahren abzeichnet: Internationale Steuerplanung bewegt sich weg von aggressiver Optimierung hin zu stabilen Strukturen. Vermögensschutz, Privatsphäre und Steueroptimierung bleiben möglich – aber nur auf solider wirtschaftlicher Basis und mit klarer rechtlicher Einordnung.
Das bedeutet nicht zwingend höhere Steuern, wohl aber höhere Anforderungen an Planung, Dokumentation und strategische Kohärenz. Gefragt sind Strukturen, die rechtlich belastbar und operativ nachvollziehbar sind – etwa eine sauber aufgebaute, steuerlich transparente UK-LLP.
Bestehende Strukturen auf Pillar-Two-Tauglichkeit prüfen.
Steueroptimierung →Häufige Fragen
Was ist Pillar Two?
Eine OECD-Initiative, die für multinationale Gruppen eine effektive Mindestbesteuerung von 15 % vorsieht – unabhängig davon, wo die Gewinne gebucht werden.
Betrifft Pillar Two auch kleinere Unternehmen?
Die Mindeststeuer gilt direkt für grosse Gruppen ab 750 Mio. EUR Umsatz. Der Massstab «Substanz statt Papier» prägt aber zunehmend auch die Prüfpraxis bei kleineren Strukturen.
Was hat Hongkong konkret klargestellt?
Wie IP- und Digitaleinkünfte unter der Mindeststeuer bewertet werden: Substanzbasierte Ausnahmen bleiben, Safe Harbours sind befristet und an strenge Dokumentation gebunden.
Ist Hongkong für IP-Strukturen noch attraktiv?
Ja, wenn Entwicklung, Verwaltung und Nutzung des IP tatsächlich vor Ort stattfinden. Reine Buchungsstrukturen ohne Personal geraten unter Druck.
Was sollte ich jetzt tun?
Bestehende Strukturen auf Substanz, Umsatzzuordnung und effektive Steuersätze prüfen und die Dokumentation aktualisieren – bevor Übergangsfristen auslaufen.
Ist Ihre Struktur Pillar-Two-fest?
Wir prüfen Substanz, Umsatzzuordnung und Dokumentation Ihrer internationalen Struktur und zeigen robuste Alternativen auf.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Analyse und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Regelungen ändern sich; massgeblich ist der Stand zum Publikationsdatum.