US-Firmengründung 2026: Corporation, LLC und LP nach der grossen Steuerreform legal nutzen
Kaum ein Thema ist so mit Mythen belastet wie die US-Firmengründung – von der angeblich «steuerfreien» Delaware-Gesellschaft bis zur LLC für jede Lebenslage. Wie sich LLC, Corporation und Limited Partnership steuerlich unterscheiden, welche Zahlen nach dem One Big Beautiful Bill Act (OBBBA) 2026 gelten und wo legale Gestaltung endet. Teil 1 unserer Serie zu US-Firmengründungen.

- ✛Die richtige US-Rechtsform hängt fast immer vom persönlichen Steuerwohnsitz ab.
- ✛Eine «steuerfreie» Delaware Corporation gibt es nicht – die Franchise Tax ist eine Gebühr, keine Befreiung.
- ✛Die Bundessteuer für C-Corporations bleibt dauerhaft bei 21 %.
- ✛Nach der OBBBA-Reform liegt die effektive Steuer auf begünstigtes Auslandseinkommen bei rund 12,6–14 %.
- ✛Mit deutschem Wohnsitz und echter US-Betriebsstätte kann eine LP rund 25–30 % Gesamtsteuerlast erreichen.
LLC, Corporation oder LP – die Grundlagen
- ✛Limited Liability Company (LLC): hybride Gesellschaftsform, in den USA meist steuerlich transparent («Pass-Through»). Die LLC zahlt keine Körperschaftsteuer, das Einkommen wird den Gesellschaftern zugerechnet.
- ✛Corporation (Inc. / Corp.): die klassische US-Kapitalgesellschaft, vergleichbar mit GmbH oder AG – eigenes Steuersubjekt mit Körperschaftsteuer auf Bundes- und teils Bundesstaatsebene.
- ✛Limited Partnership (LP): US-Kommanditgesellschaft mit mindestens einem unbeschränkt haftenden General Partner. Sie wird von den meisten Ländern zuverlässig als Personengesellschaft eingestuft.
Wer als Perpetual Traveler oder in einem Land mit Territorialbesteuerung lebt, profitiert meist von der transparenten LLC. Wer in einem Hochsteuerland wie Deutschland, Österreich oder der Schweiz ansässig bleibt, sollte eher Corporation- oder LP-Strukturen prüfen.
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Internationale Strukturen hängen stark von Wohnsitz, Doppelbesteuerungsabkommen und Geschäftstätigkeit ab.
Warum eine «steuerfreie» Delaware Corporation ein Warnsignal ist
Seit Jahren kursiert ein Modell, bei dem eine Delaware-Aktiengesellschaft angeblich vollständig steuerfrei betrieben wird – oft mit einem nicht eingetragenen Schweizer Verein als Gesellschafter, um die Eigentümerstruktur zu verschleiern. Einer rechtlichen Prüfung hält es nicht stand:
- ✛Keine Rechtsgrundlage für eine Steuerbefreiung: Delaware erhebt zusätzlich eine Franchise Tax – für Kapitalgesellschaften meist rund USD 175–400 pro Jahr, für LLCs und LPs pauschal USD 300. Das ist eine Gebühr, keine Befreiung.
- ✛Anti-Missbrauchsregeln greifen trotzdem: Entscheidend ist, von wo aus die Firma tatsächlich geleitet wird. Wird sie aus dem Wohnsitzland gesteuert, kann dieses Land sie wie eine lokale Kapitalgesellschaft besteuern – mehr dazu beim Ort der Geschäftsleitung.
- ✛Ohne Geschäftskonto kein Nutzen: Verschleierte Strukturen haben oft keine EIN und damit kein reguläres US-Geschäftskonto. Läuft alles über ein Privatkonto, werden die Einkünfte der Privatperson zugerechnet – Haftungsbeschränkung und Vermögensschutz entfallen.
Dass solche Modelle teils jahrelang unentdeckt bleiben, macht sie nicht legal. Das Risiko gegenüber IRS und Finanzamt im Wohnsitzland bleibt erheblich.
Wann sich eine LLC für Perpetual Traveler wirklich lohnt
Mit Wohnsitz in Deutschland ist eine US-LLC steuerlich selten sinnvoll: Der Rechtstypenvergleich stuft sie meist als Kapitalgesellschaft ein – mit Körperschaft- und Gewerbesteuer wie bei einer GmbH und dem Risiko der Hinzurechnungsbesteuerung.
Anders bei Gesellschaftern mit Wohnsitz in einem Territorialsteuerland, ohne steuerlichen Wohnsitz in einem Hochsteuerland oder als Perpetual Traveler: Dann bleibt der Gewinn tatsächlich unversteuert – sofern kein US-Nexus (Betriebsstätte, ständiger Vertreter) besteht. Die Meldepflicht über Formular 5472 gilt trotzdem.
Die anonyme Nutzung einer US-LLC über einen Treuhänder bei Wohnsitz in einem Hochsteuerland ist keine Gestaltung, sondern Steuerhinterziehung. Dass die USA nicht am CRS teilnehmen, ändert daran nichts.
Wie US-Corporations 2026 besteuert werden
| Ebene | Stand 2026 |
|---|---|
| Bundessteuer (Federal) | Einheitlich 21 % für C-Corporations, durch den OBBBA dauerhaft festgeschrieben |
| Bundesstaaten | 0 % bis rund 11,5 % (New Jersey); ohne klassische Körperschaftsteuer u. a. Nevada, South Dakota, Texas, Washington, Wyoming |
| Florida | 5,5 % Körperschaftsteuer, keine persönliche Einkommensteuer |
| Delaware | 8,7 % auf Einkommen mit Delaware-Bezug plus Franchise Tax |
Texas und Washington erheben statt der Körperschaftsteuer eine umsatzbasierte «Gross Receipts Tax» mit niedrigem Satz und hohem Freibetrag. Delaware lohnt sich vor allem für Gesellschaften, die gezielt sein etabliertes Gesellschaftsrecht nutzen – etwa bei Investorenrunden. Für viele kleinere internationale Firmen sind Florida oder Texas praktischer.
Wer in den USA Mitarbeiter oder Direktoren beschäftigt, muss zusätzlich Sozialabgaben (Social Security, Medicare) einplanen.

Die OBBBA-Reform: GILTI wird NCTI, FDII wird FDDEI
Mit dem One Big Beautiful Bill Act, in Kraft seit 4. Juli 2025, wurden die Sonderregeln für Auslandsgewinne grundlegend überarbeitet. Wer mit Zahlen aus 2018–2024 plant, rechnet mit veralteten Werten.
| Regel | Neu | Effektiver Satz | Weitere Änderungen |
|---|---|---|---|
| GILTI → NCTI (Net CFC Tested Income) | Section-250-Abzug dauerhaft 40 % | 12,6 % (2025: 10,5 %) | QBAI-Freistellung gestrichen, Anrechnung ausländischer Steuer 80 % → 90 % |
| FDII → FDDEI (Foreign-Derived Deduction Eligible Income) | Abzug 37,5 % → 33,34 % | rund 14 % (bisher 13,125 %) | QBAI-Anrechnung gestrichen |
Eine gut strukturierte US-Corporation mit Auslandseinkommen zahlt 2026 damit realistisch rund 12,6–14 % effektive Bundessteuer auf qualifizierte Erträge.
Die zwischenzeitlich diskutierte «Revenge Tax» nach Section 899 wurde vor der Verabschiedung gestrichen, nachdem sich die USA mit den G7 auf eine Ausnahme von der globalen Mindeststeuer (Säule 2) geeinigt hatten.
Quellensteuer und Holdingstrukturen
Auf Ausschüttungen aus den USA an ausländische Gesellschafter fällt grundsätzlich 30 % Quellensteuer an. Doppelbesteuerungsabkommen senken diesen Satz:
- ✛Streubesitz: meist rund 15 %.
- ✛Beteiligung ab 10 %: bei den meisten EU-Holdings rund 5 %.
- ✛USA–Deutschland ab 80 % Beteiligung: unter Voraussetzungen vollständige Befreiung, etwa über eine deutsche GmbH als Zwischenholding mit Weiterleitung über eine EU-Holding (z. B. Malta, Zypern, Estland).
Mehrstufige Holdings sind anspruchsvoll: Substanz auf jeder Ebene, Mindesthaltefristen und Anti-Treaty-Shopping-Regeln. Der Aufwand lohnt sich meist erst bei siebenstelligen Gewinnen.
Die US Limited Partnership bei deutschem Wohnsitz
Die LP wird häufig übersehen. Wegen der unbeschränkten Haftung des General Partners stuft auch Deutschland sie zuverlässig als transparente Personengesellschaft ein – ein Vorteil, den die LLC nicht hat.
Besteht eine tatsächliche, von Deutschland anerkannte Betriebsstätte in den USA, wird der dort erwirtschaftete Gewinn nach dem DBA nur in den USA besteuert; in Deutschland greift lediglich der Progressionsvorbehalt. Mit dem dauerhaft gemachten 20-Prozent-Abzug für Qualified Business Income sinkt die Gesamtsteuerlast häufig auf rund 25–30 % – deutlich unter dem deutschen Spitzensatz von 45 %. Der Abzug ist an Einkommensgrenzen und Berechnungsregeln gekoppelt.
Der Substantial Presence Test
Eine persönliche US-Steuerpflicht kann schon unterhalb von 183 Aufenthaltstagen entstehen. Gezählt werden: das aktuelle Jahr voll, das Vorjahr zu einem Drittel, das Jahr davor zu einem Sechstel. Übersteigt die Summe 183 Tage, gelten Sie als US-resident.
Faustregel: Im Schnitt nicht mehr als rund 120 Tage pro Jahr in den USA. Eine ausgelöste US-Steuerpflicht kann die günstige Behandlung der LLC zunichtemachen.
Fazit und wie SWICOR Sie unterstützt
- ✛Finger weg von angeblich steuerfreien Delaware-Konstrukten mit verschleierter Eigentümerstruktur.
- ✛Für steuerfreie oder territoriale Wohnsitze ist die LLC meist die einfachste Lösung – ohne US-Nexus.
- ✛Für US-Einkommen, Holdings oder US-Investments kann eine Corporation sinnvoll sein: rund 12,6–14 % auf begünstigtes Auslandseinkommen plus Bundesstaaten- und Quellensteuer.
- ✛Bei deutschem Wohnsitz mit echter US-Betriebsstätte erreicht eine LP rund 25–30 % Gesamtsteuerlast.
- ✛Quellensteuer beachten: 30 % ohne Struktur, über DBA und EU-Holdings 5 % oder teils 0 %.
SWICOR begleitet Sie von der Wahl des Bundesstaats über die Gründung bis zu US-Bankkonto, laufender Compliance und der Anbindung an Ihre bestehende Struktur. Weitere Teile der Serie: Florida-LLC, Lastenausgleich-Mythos und Catawba Digital Economic Zone.
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Firmengründung USA →Häufige Fragen
Ist eine Delaware Corporation wirklich steuerfrei?
Nein. Es gibt keine Rechtsgrundlage für eine generelle Steuerbefreiung. Gezahlt wird die Franchise Tax als Jahresgebühr; Corporations mit US-Bezug unterliegen weiterhin 21 % Bundessteuer und gegebenenfalls der Delaware-Körperschaftsteuer.
Zahlt eine US-LLC Steuern in den USA?
In der Regel nicht selbst: Sie ist steuertransparent, das Einkommen wird den Gesellschaftern an ihrem Wohnsitz zugerechnet – solange kein US-Nexus besteht.
Was hat sich durch den One Big Beautiful Bill Act geändert?
Die 21 % Bundessteuer sind dauerhaft. GILTI heisst nun NCTI (effektiv rund 12,6 %), FDII heisst FDDEI (effektiv rund 14 %).
Was ist die Delaware Franchise Tax?
Eine jährliche Gebühr für die Registrierung in Delaware, unabhängig vom Gewinn: für Kapitalgesellschaften meist USD 175–400, für LLCs und LPs pauschal USD 300.
Lohnt sich eine US Limited Partnership bei deutschem Wohnsitz?
Ja, wenn eine tatsächliche, von Deutschland anerkannte US-Betriebsstätte besteht. Über das DBA und den 20-%-QBI-Abzug sinkt die Gesamtsteuerlast häufig auf rund 25–30 %.
Wie lange darf ich mich in den USA aufhalten, ohne steuerpflichtig zu werden?
Der Substantial Presence Test gewichtet drei Jahre. Als Orientierung gelten im Schnitt höchstens rund 120 Tage pro Jahr.
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Dieser Beitrag ist eine allgemeine Analyse und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Regelungen ändern sich; massgeblich ist der Stand zum Publikationsdatum.