SWICOR — Swiss Corporate Solutions
Service

Apostille, Beglaubigung & Übersetzung.

Beglaubigte Dokumente, Apostillen und Übersetzungen für Gründung, Kontoeröffnung und Behörden — plus Liquidation und Sitzverlegung Ihrer Gesellschaft.

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CHF 90
pro Seite
Apostille
Haager Konvention
DE · EN · FR · IT
Sprachen
Remote
Abwicklung

Dokumente, die überall akzeptiert werden

Fast jede internationale Gründung und Kontoeröffnung scheitert zuerst an Formalien: fehlende Apostille, falsche Beglaubigung, nicht anerkannte Übersetzung. Wir kennen die Anforderungen der jeweiligen Register und Banken und bereiten Dokumente so vor, dass sie beim ersten Mal akzeptiert werden.

Auch am Ende des Lebenszyklus einer Gesellschaft begleiten wir Sie: geordnete Liquidation oder Sitzverlegung in eine andere Jurisdiktion. Sitzverlegungen offerieren wir nach Umfang.

Leistungsumfang

  • ✓Notarielle Beglaubigung & Apostille
  • ✓Beglaubigte Übersetzungen
  • ✓Registerauszüge & Certificates of Good Standing
  • ✓Gesellschaftsauflösung & Löschung
  • ✓Sitzverlegung ins Ausland
  • ✓Kurier & digitale Kopien

Leistungen & Preise

Fixpreise pro Dokument bzw. Seite. Sitzverlegung auf Anfrage.

Dokumente & Legalisierung

Beglaubigte Übersetzung

CHF90/Seite

Für Register, Banken und Behörden.

  • ✓Übersetzung durch vereidigte Übersetzer
  • ✓DE · EN · FR · IT und weitere Sprachen
  • ✓Beglaubigung inklusive
  • ✓Digitale Kopie vorab
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★ Empfohlen
Dokumente & Legalisierung

Apostille & Beglaubigung

CHF190/Dok.

Für Dokumente, die im Ausland verwendet werden.

  • ✓Notarielle Beglaubigung
  • ✓Apostille nach Haager Konvention
  • ✓Koordination mit Notariat & Staatskanzlei
  • ✓Versand per Kurier
Paket anfragen →
Dokumente & Legalisierung

Gesellschaftsauflösung

CHF2'900

Für die geordnete Liquidation Ihrer Gesellschaft.

  • ✓Auflösungsbeschluss & Liquidationsbilanz
  • ✓Schuldenruf & Gläubigeraufrufe
  • ✓Löschung im Register
  • ✓Abschluss mit Steuerbehörden
Paket anfragen →

So funktioniert es

01

Anfrage

Sie senden uns die Dokumente und den Verwendungszweck.

02

Prüfung

Wir prüfen, welche Form von Beglaubigung das Zielland verlangt.

03

Umsetzung

Beglaubigung, Apostille und Übersetzung aus einer Hand.

04

Zustellung

Digitale Kopie vorab, Original per Kurier.

Häufige Fragen

Eine Apostille bestätigt die Echtheit einer öffentlichen Urkunde für die Verwendung in einem anderen Vertragsstaat der Haager Konvention — ohne weitere diplomatische Beglaubigung.

In der Regel wenige Werktage, je nach Kanton bzw. Land. Eilaufträge sind möglich.

Das hängt von Ausgangs- und Zieljurisdiktion ab. Sie erhalten eine schriftliche Offerte nach kurzer Prüfung.

Welches Paket passt zu Ihnen?

In 30 Minuten klären wir Ihre Ausgangslage und empfehlen das passende Paket — kostenlos und unverbindlich.

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