Türkei: 20 Jahre Steuerfreiheit auf Auslandseinkommen – nüchtern analysiert
Am 24. April 2026 kündigte der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan ein Steuerpaket an, das in Fachkreisen hohe Wellen schlägt: Wer in den letzten drei Jahren nicht in der Türkei steuerlich ansässig war, soll nach einem Zuzug 20 Jahre lang keine türkischen Steuern auf ausländische Einkünfte zahlen. Wir analysieren, was geplant ist, was noch offen ist und für wen die Türkei-Steuerfreiheit interessant sein könnte.

- ✛Geplant: 20 Jahre keine türkische Steuer auf ausländische Einkünfte für Personen ohne Steuerresidenz in den letzten 36 Monaten.
- ✛Zusätzlich angekündigt: 1 % Erbschafts- und Schenkungssteuer, begünstigte Vermögensrückführung, 9 % Körperschaftssteuer für Exporteure.
- ✛Es handelt sich um eine politische Ankündigung – prüfen Sie den aktuellen Gesetzesstand vor jeder Entscheidung.
- ✛Risiken: Lira-Abwertung, hohe Inflation, politische Verlässlichkeit und Rechtssicherheit.
- ✛Wegzugsbesteuerung im Herkunftsland (z. B. § 6 AStG in Deutschland) muss vor einem Umzug geklärt sein.
Was Erdoğan konkret angekündigt hat
Das Paket wurde in Istanbul im Rahmen des «Turkey Century Strong Center for Investment Program» vorgestellt. Die Kernpunkte:
| Massnahme | Geplante Regelung |
|---|---|
| Auslandseinkommen | 20 Jahre keine türkische Steuer auf Dividenden, Kapitalgewinne, Lizenzgebühren und Auslandsgewinne für Neuzuzüger ohne Steuerresidenz in den letzten 36 Monaten |
| Erbschafts- und Schenkungssteuer | Pauschal 1 % statt bis zu 30 % |
| Vermögensrückführung | Geld, Gold und Wertpapiere aus dem Ausland zu 2–3 % oder steuerfrei |
| Körperschaftssteuer Exporteure | 9 % statt 25 % für produzierende Exporteure; Dienstleistungsexporte über das Istanbul Finance Centre steuerfrei |
Finanzminister Mehmet Şimşek erklärte, die Türkei wolle mit Finanzzentren wie Singapur und Hongkong konkurrieren. Besteuert würde nur noch Einkommen, das direkt in der Türkei erzielt wird.
Was noch nicht feststeht
Zum Zeitpunkt der Ankündigung war das Paket eine politische Absichtserklärung, kein verabschiedetes Gesetz. Es sollte dem Parlament vorgelegt werden, ein Datum wurde nicht genannt. Offen waren insbesondere:
- ✛ob eine Mindestinvestition oder andere Zugangskriterien gelten,
- ✛ob Familienangehörige automatisch einbezogen sind,
- ✛wie der Nachweis ausländischer Einkünfte geregelt wird,
- ✛ob das Programm auch für Personen mit türkischer Staatsbürgerschaft via Investment gilt, die bisher keine Steuerresidenz hatten.
Bis Gesetz und Durchführungsverordnung veröffentlicht sind: keine verbindlichen Dispositionen und keine Umzugsentscheidungen. Lassen Sie den aktuellen Stand vor jedem Schritt prüfen.
Türkei-Steuerfreiheit im internationalen Vergleich
| Land | Modell | Laufzeit / Kosten |
|---|---|---|
| Portugal | NHR-Programm (stark eingeschränkt) | 10 Jahre |
| Italien | Pauschalsteuer | 15 Jahre, 300'000 EUR pro Jahr |
| Griechenland | Non-Dom-Status | 100'000 EUR pro Jahr |
| Malta | Territoriale Residency-Modelle | Mit Mindeststeuer |
| Türkei (geplant) | Steuerfreiheit Auslandseinkommen | 20 Jahre, keine Pauschalgebühr angekündigt |
Tritt das Paket so in Kraft, wäre die Türkei bei Laufzeit und Einstiegshürde eines der aggressivsten Modelle in Europa und Umgebung. Erdoğan positionierte das Land als «Insel der Stabilität», ausdrücklich auch für Personen aus den Golfstaaten, die nach dem Iran-Krieg eine neue Basis suchen.
Die Risiken – und warum sie zählen
- ✛Währungsrisiko: Die Lira wertet seit Jahren strukturell ab, die Inflation lag zuletzt bei rund 31 %. Wer in Euro oder Dollar verdient, muss den Kaufkraftverlust bei lokalen Ausgaben einkalkulieren.
- ✛Politische Verlässlichkeit: Die Türkei hat wirtschaftspolitisch mehrfach abrupt den Kurs gewechselt. Ein 20-jähriges Privileg setzt voraus, dass künftige Regierungen daran festhalten.
- ✛Rechtssicherheit: Die Verhaftung des Istanbuler Bürgermeisters Ekrem İmamoğlu Anfang 2025 weckte international Zweifel an der Unabhängigkeit der Justiz.
- ✛Wahlkampfkontext: Laut türkischen Medien bereitete Erdoğan seine Partei parallel auf mögliche vorgezogene Wahlen vor. Steueranreize in diesem Umfeld werden häufiger abgeschwächt oder nur teilweise umgesetzt.
- ✛Wegzugsbesteuerung: Wer aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz wegzieht, muss die Folgen im Herkunftsland prüfen – in Deutschland etwa § 6 AStG. Eine Umstrukturierung vor dem Wegzug ist oft unerlässlich.

Wie Wohnsitz, Firmensitz und Besteuerung zusammenspielen, zeigt unser Beitrag zu ständigem Vertreter und Hinzurechnungsbesteuerung.
Für wen der Standort interessant werden könnte
- ✛Unternehmer mit internationalem Einkommen: Dividenden aus einer ausländischen Holding, Lizenzgebühren oder Auslandsgewinne – sofern die Einkünfte eindeutig aus dem Ausland stammen.
- ✛Investoren aus dem Golfraum: Das Paket richtet sich ausdrücklich an bisherige Residenten von Dubai, Abu Dhabi oder Katar, die eine stabilere Basis suchen.
- ✛Familien mit Nachfolgeplanung: 1 % Erbschafts- und Schenkungssteuer ist ein handfester Vorteil bei der Vermögensübertragung.
- ✛Personen mit Türkei-Bezug: Wer Istanbul, Bodrum oder die Riviera ohnehin als Lebensmittelpunkt erwägt, sollte das Paket als zusätzlichen Faktor einbeziehen – nicht als alleinigen Grund.
Citizenship by Investment als zusätzlicher Hebel
Die Türkei bietet seit Jahren ein Citizenship-by-Investment-Programm: Ab 400'000 USD in türkische Immobilien ist die Staatsbürgerschaft möglich, eine Aufenthaltsbewilligung (İkamet) ab 200'000 USD.
Gilt das Steuerpaket auch für CBI-Kandidaten ohne bisherige Steuerresidenz, entstünde eine interessante Kombination aus türkischem Pass und 20 Jahren Steuerfreiheit auf Auslandseinkommen. Ob das zugänglich ist, muss die finale Gesetzgebung klären.
Was jetzt sinnvoll ist
- 1Entwicklung beobachten: Gesetzgebung und Durchführungsverordnung abwarten.
- 2Grundvoraussetzung prüfen: Hatten Sie in den letzten drei Jahren eine türkische Steuerresidenz?
- 3Einkommensstruktur analysieren: Welche Einkünfte gelten als ausländisch, welche nicht?
- 4Herkunftsland klären: Wegzugsbesteuerung und Umstrukturierung mit spezialisierter Beratung prüfen, bevor Schritte eingeleitet werden.
Fazit: interessant, aber mit Sorgfalt prüfen
Mit dieser Ankündigung macht die Türkei einen grossen Schritt Richtung internationaler Wettbewerbsfähigkeit. Kommt das Paket wie angekündigt, gehört es zu den attraktivsten Residency-Steuerprogrammen weltweit. Zugleich bleiben strukturelle wirtschaftliche Probleme, hohe politische Dynamik und eine Währung unter Druck.
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Wohnsitz & Residency →Häufige Fragen
Wer soll von der Türkei-Steuerfreiheit profitieren?
Personen, die in den letzten 36 Monaten nicht in der Türkei steuerlich ansässig waren und ihren Wohnsitz dorthin verlegen. Ausländische Einkünfte wären dann 20 Jahre lang steuerfrei.
Ist die Steuerfreiheit bereits in Kraft?
Im April 2026 wurde sie politisch angekündigt. Prüfen Sie den aktuellen Gesetzesstand und die Durchführungsverordnung, bevor Sie Entscheidungen treffen.
Welche Einkünfte bleiben in der Türkei steuerpflichtig?
Einkommen, das direkt in der Türkei erzielt wird, bleibt steuerpflichtig. Steuerfrei wären nur eindeutig ausländische Einkünfte.
Was ist mit der Wegzugsbesteuerung?
Sie richtet sich nach dem Recht des Herkunftslands. In Deutschland greift etwa § 6 AStG bei bestimmten Beteiligungen. Klären Sie das vor dem Umzug.
Lohnt sich die Türkei im Vergleich zu Italien oder Griechenland?
Bei Laufzeit und Kosten wäre die Türkei attraktiver. Dem stehen Währungs-, Politik- und Rechtsrisiken gegenüber, die individuell abzuwägen sind.
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Dieser Beitrag ist eine allgemeine Analyse und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Regelungen ändern sich; massgeblich ist der Stand zum Publikationsdatum.