CARF-Krypto-Meldepflicht: Was der Bundestag beschlossen hat – und warum Selbstverwahrung jetzt zählt
Am 8. Oktober 2026 hat der Deutsche Bundestag den internationalen Informationsaustausch über Kryptowerte nach dem OECD-Standard CARF beschlossen. Damit erfahren deutsche Finanzämter künftig auch von Geschäften über ausländische Handelsplattformen – der erste Austausch mit Drittstaaten ist für September 2027 geplant. Wir zeigen, was die CARF-Krypto-Meldepflicht genau erfasst, was sie nicht erfasst, wie die Lage in der Schweiz ist und warum eine Hardware Wallet für Ihre Sicherheit und Datenhoheit an Bedeutung gewinnt.

- ✛Der Bundestag hat am 8. Oktober 2026 das Gesetz zur CARF-Vereinbarung beschlossen. Damit wird der Krypto-Datenaustausch über die EU hinaus auf Drittstaaten ausgeweitet.
- ✛Gemeldet werden Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steuer-ID, Steuerwohnsitz sowie Art, Bruttobeträge, Stückzahlen und Anzahl der Transaktionen – aggregiert, nicht einzeln.
- ✛Erfasst wird seit 1. Januar 2026 (DAC8/KStTG), gemeldet erstmals bis 31. Juli 2027, international ausgetauscht ab September 2027.
- ✛Die Besteuerung ändert sich nicht: Haltefrist und Freigrenze gelten weiter.
- ✛Eine Hardware Wallet macht nichts steuerlich unsichtbar, schützt aber vor Börsenpleiten, Hacks und Datenlecks – und gibt Ihnen die alleinige Kontrolle über Ihre Schlüssel.
Was der Bundestag am 8. Oktober 2026 beschlossen hat
Der Bundestag hat das Vertragsgesetz zur Mehrseitigen Vereinbarung über den automatischen Austausch von Informationen nach dem Melderahmen für Kryptowerte (Drucksache 21/7195) in 2./3. Lesung verabschiedet. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD, Grüne und Linke, dagegen die AfD. Deutschland hatte die Vereinbarung bereits im November 2024 zusammen mit 26 weiteren Staaten unterzeichnet.
Grundlage ist das Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) der OECD aus dem Jahr 2022. Innerhalb der EU werden Krypto-Daten bereits über die Richtlinie DAC8 ausgetauscht, die Deutschland mit dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) vom 22. Dezember 2025 umgesetzt hat. Neu ist die Ausweitung auf Drittstaaten: Geschäfte über Plattformen ausserhalb der EU sollen für das Finanzamt ebenso nachvollziehbar werden.
Wichtig: An der Besteuerung von Kryptowährungen selbst ändert der Beschluss nichts. Es geht ausschliesslich um Meldung und Austausch von Informationen. Am selben Abend lehnte der Bundestag einen Antrag zur Abschaffung der einjährigen Haltefrist mit 445 zu 132 Stimmen ab.
Was im Rahmen von CARF gemeldet wird
Meldepflichtig sind Anbieter von Krypto-Dienstleistungen – Börsen, Broker und Verwahrer, im KStTG «Anbieter» genannt. Sie melden pro Nutzer und Jahr:
| Bereich | Gemeldete Angaben |
|---|---|
| Persönliche Daten | Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steuer-Identifikationsnummer |
| Steuerlicher Wohnsitz | Alle Staaten, in denen der Nutzer steuerlich ansässig ist |
| Transaktionen | Art des Kryptowerts, Bruttobeträge, Stückzahlen, Anzahl meldepflichtiger Transaktionen |
| Transaktionsarten | Tausch gegen Fiatgeld, Tausch Krypto gegen Krypto, Übertragungen – auch auf selbstverwahrte Wallets |
| Gesellschaften | Zusätzlich die beherrschenden Personen hinter der Struktur |
Gemeldet wird aggregiert pro Kryptowert und Transaktionsart, nicht jede Einzeltransaktion. Neukunden müssen vor dem ersten Trade eine Selbstauskunft mit Steuerwohnsitz und Steuer-ID abgeben. Fehlt sie, muss der Anbieter nach dem KStTG die meldepflichtigen Transaktionen frühestens nach 60, spätestens nach 90 Tagen sperren.
Eine Holding oder ausländische Gesellschaft verhindert die Zuordnung nicht, denn auch die beherrschenden Personen werden gemeldet. Mehr zu internationalen Strukturen im Beitrag zum ständigen Vertreter und der Hinzurechnungsbesteuerung.
Zeitplan: Wann was passiert
| Datum | Schritt |
|---|---|
| 1. Januar 2026 | Start der Datenerfassung durch Krypto-Dienstleister in der EU (DAC8/KStTG) |
| 8. Oktober 2026 | Bundestag beschliesst die CARF-Vereinbarung mit Drittstaaten |
| 31. Juli 2027 | Erste Meldung der Anbieter an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) für das Jahr 2026 |
| September 2027 | Erster automatischer Austausch mit Drittstaaten für Daten des Jahres 2026 |
Laut Bundesregierung planen 46 Jurisdiktionen den Austausch ab 2027. Die USA sind vorerst nicht dabei. Die Daten aus 2026 werden also rückwirkend sichtbar – wer bisher Gewinne nicht vollständig erklärt hat, sollte das jetzt prüfen.
Und die Schweiz?
Die Schweiz hat sich ebenfalls zu CARF verpflichtet. Das revidierte Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG) ist seit 1. Januar 2026 in Kraft. Laut dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) wird der AIA über Kryptowerte aber frühestens per 1. Januar 2027 umgesetzt, weil die Liste der Partnerstaaten noch nicht festgelegt ist.
Für Schweizer Anleger bleibt damit 2026 noch ruhig, die Richtung ist aber klar. Kryptowerte gehören in der Schweiz ohnehin in die Steuererklärung (Vermögenssteuer). Ein Überblick zur Lage in Deutschland steht im Beitrag zur Krypto-Steuer in Deutschland 2027.
Was CARF nicht erfasst – und warum Selbstverwahrung trotzdem kein Versteck ist
CARF setzt bei Anbietern an. Eine selbst verwahrte Wallet, deren Schlüssel nur Sie kennen, meldet selbst keine Daten, und es gibt keinen technischen Zugriff des Staates auf sie. Rein dezentrale Vorgänge ohne meldepflichtigen Anbieter werden von CARF und DAC8 derzeit nicht erfasst.
Aber: Überträgt eine Börse Kryptowerte auf eine selbstverwahrte Wallet, wird diese Übertragung mit Anzahl und Gesamtwert gemeldet. Eine Hardware Wallet macht Transaktionen also nicht steuerlich unsichtbar. Ihre Pflicht zur korrekten Deklaration bleibt unverändert.
Ein Transfer zwischen eigenen Wallets ist steuerlich grundsätzlich keine Veräusserung. Dokumentieren Sie deshalb Ihre Wallet-Adressen und Transfers sauber, damit Sie die Haltefrist und die Anschaffungskosten jederzeit belegen können. Bei unbekanntem Kaufpreis drohen sonst Schätzungen zu Ihren Lasten.
Warum eine Hardware Wallet jetzt wichtiger wird
Mit CARF entstehen bei jeder Börse umfangreiche Datensätze: Identität, Steuer-ID, Wohnsitz und Vermögensbewegungen – gespeichert bei Plattformen, Behörden und im internationalen Austausch. Je mehr Kopien sensibler Daten existieren, desto grösser ist das Risiko von Datenlecks, Phishing und gezielten Angriffen auf bekannte Krypto-Besitzer.
Die Antwort darauf ist nicht Verstecken, sondern Kontrolle. Eine Hardware Wallet verwahrt Ihre privaten Schlüssel offline – und schützt Sie vor den Risiken, die bei Börsen liegen:
- ✛Kein Gegenparteirisiko: Geht eine Börse in Konkurs oder wird gehackt, sind Ihre Kryptowerte auf der eigenen Wallet nicht betroffen.
- ✛Keine Kontosperren: Börsen müssen Konten nach dem KStTG unter Umständen sperren. Auf der eigenen Wallet entscheiden allein Sie über Ihre Kryptowerte.
- ✛Datensparsamkeit: Wer langfristig hält, braucht die Börse nur für Kauf und Verkauf – nicht als dauerhaften Aufbewahrungsort für Vermögen und Daten.
- ✛Schutz vor Online-Angriffen: Die Schlüssel verlassen den Chip nie und sind damit vor Malware und Phishing geschützt.
Diese Logik entspricht unserem Ansatz beim Vermögensschutz: legal, deklariert und dennoch so diskret und unabhängig wie möglich. Mehr dazu im Beitrag zum EU-Vermögensregister.
Die SWICOR-Lösung: Tangem Hardware Wallet
Für die sichere Selbstverwahrung empfehlen wir unseren Kunden die Hardware Wallet unseres Partners Tangem. Die Tangem AG hat ihren Sitz in Zug und ist damit ein Schweizer Unternehmen wie SWICOR. Seit 2017 wurden über 6 Millionen Geräte verkauft – nach Angaben von Tangem wurde bisher keines gehackt.

- ✛Zertifizierter Sicherheitschip: Der Chip wurde mit Samsung Semiconductors entwickelt und ist nach EAL6+ zertifiziert – dem Sicherheitsniveau biometrischer Reisepässe.
- ✛Geprüfte Firmware: Die Firmware wurde unabhängig von Kudelski Security und Riscure geprüft. Die App ist Open Source.
- ✛Ohne Seed-Phrase: Der private Schlüssel entsteht im Chip und verlässt ihn nie. Das Backup läuft über zusätzliche Karten statt über 24 Wörter auf Papier. Eine klassische Seed-Phrase ist optional möglich.
- ✛Einfach: Aktivierung in rund zwei Minuten, Signieren per NFC durch Antippen ans Smartphone – ohne Kabel, Akku oder Laden.
- ✛Robust: Wasserdicht nach IP69K, resistent gegen Röntgenstrahlen und elektromagnetische Impulse, 25 Jahre beschränkte Hardware-Garantie.
- ✛Breite Unterstützung: Über 14'100 Kryptowerte auf mehr als 90 Blockchains, inklusive Bitcoin, Ethereum, Solana und Stablecoins.
- ✛Unabhängig von Tangem: Transaktionen laufen ohne Server von Tangem – nur zwischen Karte, Smartphone und Blockchain. Die Wallet funktioniert auch, falls es Tangem eines Tages nicht mehr gibt.
Die Tangem-Produkte im Überblick
| Produkt | Inhalt | Für wen | Preis (Okt. 2026) |
|---|---|---|---|
| 2 Cards Set | Zwei Karten (Wallet + Backup) | Einstieg, kleinere Bestände | USD 54.90 |
| 3 Cards Set | Drei Karten (Wallet + zwei Backups) | Unsere Empfehlung für die meisten Anleger | USD 69.90 |
| Family Pack | Zwei Sets für zwei separate Wallets | Paare, Familien, privat und geschäftlich getrennt | USD 129.80 |
| Tangem Ring | Ring aus Keramik + zwei Backup-Karten | Wer die Wallet immer diskret bei sich tragen will | USD 160.00 |
| Tangem Pro Kit | Komplettpaket inkl. Zubehör | Grössere Bestände, maximale Redundanz | USD 180.00 |
Ergänzend gibt es die Tangem App (4,9 Sterne im App Store, 4,8 bei Google Play) zum Verwalten, Senden und Staken, Tangem Mobile als Software-Wallet für kleine Beträge und Tangem Pay zum Bezahlen mit Kryptowerten über Apple Pay und Google Pay.
Kauf, Verkauf und Swap in der App laufen über Drittanbieter. Diese können selbst meldepflichtige Krypto-Dienstleister sein. Die reine Verwahrung auf der Karte ist davon unabhängig.
Ehrlich eingeordnet: Die Tangem-Karte hat kein eigenes Display und braucht ein NFC-fähiges Smartphone. Wer Transaktionsdetails auf dem Gerät selbst prüfen will, ist mit einer Wallet mit Bildschirm besser bedient. Für langfristige Anleger, die Sicherheit mit Einfachheit verbinden wollen, ist Tangem aus unserer Sicht eine der überzeugendsten Lösungen.
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Kaufen Sie Hardware Wallets nur direkt beim Hersteller. So schliessen Sie manipulierte oder vorkonfigurierte Geräte aus. Die Tangem-App prüft zudem die Echtheit jeder Karte und warnt, falls eine Wallet bereits aktiviert wurde. Hinweis zur Transparenz: Tangem ist ein Partner von SWICOR.
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Zum Tangem-Shop →Checkliste: Was Krypto-Anleger jetzt tun sollten
- 1Bestände erfassen: Alle Börsen, Broker und Wallets auflisten – auch geschlossene oder nicht mehr genutzte Konten.
- 2Historie sichern: Transaktionsdaten aller Plattformen exportieren, solange die Konten noch bestehen.
- 3Eigene Transfers kennzeichnen: Wallet-Adressen zuordnen und Übertragungen zwischen eigenen Wallets dokumentieren.
- 4Anschaffungskosten belegen: Kaufbelege und Haltedauer nachweisbar machen.
- 5Deklaration prüfen: Vergangene Jahre auf Vollständigkeit prüfen und Lücken gegebenenfalls mit einer Steuerberatung bereinigen.
- 6Langfristige Bestände selbst verwahren: Was Sie nicht aktiv handeln, gehört auf eine Hardware Wallet statt auf die Börse.
Wie SWICOR Sie unterstützt
SWICOR begleitet Unternehmer und Privatpersonen mit Krypto-Vermögen bei der internationalen Strukturierung – von der Wahl des Wohnsitzes über Bankverbindungen bis zur sicheren Verwahrung. Wir arbeiten mit spezialisierten Steuerberatern zusammen und achten darauf, dass Ihre Struktur legal, deklariert und belastbar ist.
Krypto-Vermögen international strukturieren und sicher verwahren.
Steueroptimierung →Häufige Fragen
Was ist CARF?
Das Crypto-Asset Reporting Framework ist ein OECD-Standard von 2022. Er verpflichtet Krypto-Dienstleister, steuerlich relevante Kundendaten und Transaktionen zu erfassen und an die Steuerbehörden zu melden, die sie international austauschen.
Ab wann gilt die CARF-Krypto-Meldepflicht in Deutschland?
Die Datenerfassung läuft seit 1. Januar 2026 über das KStTG. Die erste Meldung an das BZSt erfolgt bis 31. Juli 2027, der Austausch mit Drittstaaten ab September 2027.
Werden Hardware Wallets an das Finanzamt gemeldet?
Die Wallet selbst meldet nichts. Überträgt eine meldepflichtige Börse Kryptowerte auf Ihre Wallet, wird diese Übertragung jedoch mit Anzahl und Wert gemeldet. Die Steuerpflicht bleibt unverändert.
Ändert CARF die Besteuerung von Bitcoin?
Nein. CARF regelt nur Meldung und Austausch von Informationen. In Deutschland gelten Haltefrist und Freigrenze weiter.
Gilt CARF auch in der Schweiz?
Ja, die Schweiz hat sich verpflichtet. Laut SIF wird der Austausch über Kryptowerte frühestens per 1. Januar 2027 umgesetzt.
Warum empfiehlt SWICOR Tangem?
Tangem ist ein Schweizer Hersteller mit EAL6+-zertifiziertem Chip, geprüfter Firmware, Backup ohne Seed-Phrase und 25 Jahren Garantie. Die Wallet ist einfach zu bedienen und preislich attraktiv.
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Dieser Beitrag ist eine allgemeine Analyse und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Regelungen ändern sich; massgeblich ist der Stand zum Publikationsdatum.